Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom Mittwoch 22. April weitere Details zur Lockerung der geltenden Einschränkungen vorgestellt. Dabei wurde der Sport zwar erwähnt. Konkrete Massnahmen in Bezug auf unser Tätigkeitsfeld wurden noch nicht bekannt gegeben.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Entscheide der Behörden sowie in Absprache mit anderen Verbänden müssen wir Euch mitteilen, dass ab dem 27. April nach wie vor keine Wiederaufnahme von Guide und Instructor-Tätigkeiten erlaubt sind. Bis auf Weiters dürfen Guides und Instructors also nicht mit Gästen unterwegs sein.
Es besteht aber Hoffnung, dass wir mit der Aufhebung des Verbotes per 11. Mai 2020 rechnen können (gem. Medienkonferenz Bundesrat vom 22. April). Der Entscheid dafür ist noch nicht gefallen. Eine kleine Möglichkeit besteht zudem, dass wir bereits unter die für Anfangs Mai angekündigten Lockerungen beim Sport fallen könnten. Unabhängig davon, gehen stark davon aus, dass Gruppen von mehr als 5 Personen auch nach der Wiederaufnahme unserer Tätigkeit nicht erlaubt sein werden.
Um uns so gut als möglich auf die Wiederaufnahme der Tätigkeiten vorzubereiten, sind wir daran ein Sicherheitskonzept für Guides und Instructors auszuarbeiten. Sobald dies vorliegt bedienen wir Euch damit.